Für die Nutzung des Schullandheimes und dessen Einrichtungsge- genstände sowie für damit verbundene zusammenhängende Leis- tungen werden folgende Entgelte erhoben: |
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Übernachtungen |
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Bettenhaus |
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a) kreiseigene Kinder u. Jugendliche sowie Kinder u. Jugendliche kreis- licher Einrichtungen (einschließliche Betreuer) |
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10,00 EUR |
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b) kreisfremde Kinder u. Jugendliche (einschließliche Betreuer), die nicht unter Pkt. a) fallen |
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12,00 EUR |
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c)* Erwachsene mit Wohnsitz im Landkreis |
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15,00 EUR |
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d)* Erwachsene kreisfremd |
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22,50 EUR |
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Tagesgäste zahlen eine Nutzungspauschale von 3,00 EUR/Netto |
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*c) und d) unterliegen dem Umsatzsteuergesetz, die zusätzliche Mehrwertsteuer von 7% muss zusätzlich zu den Entgelten entrichtet werden. |