
| Für die Nutzung des Schullandheimes und dessen Einrichtungsge- genstände sowie für damit verbundene zusammenhängende Leis- tungen werden folgende Entgelte erhoben: | ||||
| Übernachtungen | Bettenhaus | |||
| a) kreiseigene Kinder u. Jugendliche sowie Kinder u. Jugendliche kreis- licher Einrichtungen (einschließliche Betreuer) | 10,00 EUR | |||
| b) kreisfremde Kinder u. Jugendliche (einschließliche Betreuer), die nicht unter Pkt. a) fallen | 12,00 EUR | |||
| c)* Erwachsene mit Wohnsitz im Landkreis | 15,00 EUR | |||
| d)* Erwachsene kreisfremd | 22,50 EUR | |||
| Tagesgäste zahlen eine Nutzungspauschale von 3,00 EUR/Netto | ||||
| *c) und d) unterliegen dem Umsatzsteuergesetz, die zusätzliche Mehrwertsteuer von 7% muss zusätzlich zu den Entgelten entrichtet werden. | ||||